Verlängerung der Frist für die Hemmung der Abschlussarbeiten bis zum 30.09.2021

Hallo,

um nochmal sicher zu gehen und damit es später kein böses Erwachen gibt eine Frage:

Die Frist für die Hemmung der Abschlussarbeiten wurde bis zum 30.09.2021 verlängert. Es handelt sich um eine Hemmung? Das heißt, habe ich am 08.02.2021 angefangen, dann habe ich jetzt bis zum 31.12.2021 Zeit, da meine Bearbeitungszeit ab dem 30.09.2021 abläuft. Sollte meiner Auffassung nach korrekt sein.

Ab Oktober bin ich exmatrikuliert, kann aber danach noch meine Abschlussarbeit abgeben?

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Ja, eine Hemmung bedeutet, dass der Zeitraum bis zum Ablaufen der Frist währen der Hemmung konstant bleibt, das heißt ihr solltet die volle Zeit zur Verfügung haben.

Siehe auch Corona-FAQ:

Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen sind seit dem 12.03.2020 und bis zum 30.09.2021 gehemmt. Das heißt, die Abgabefristen laufen in dieser Zeit nicht weiter, sodass Studierende ab dem 01. Oktober 2021 den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können.

Zur Rückmeldung zitiere ich mal die Rückmeldeaufforderung:

Wenn Sie bereits zur Abschlussprüfung zugelassen sind und alle Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben können Sie auf eine Rückmeldung verzichten. Sie werden zwar exmatrikuliert, behalten jedoch alle Prüfungsansprüche. Beachten Sie bitte Krankenversicherung und BAföG!

Da sollte es keinen Unterschied zum Vor-Corona-Zeitraum geben.

Disclaimer: In diesem Forum beantworten Studierende Fragen von Studierenden, daher können wir natürlich weder Rechtsberatung noch verbindliche Aussagen der Hochschule machen. Falls Zweifel bestehen also besser beim Dekanat nachfragen.

Hi,

danke für die Antwort. Als Bachelorstudierende habe ich ab dem 01.10.2021 also noch die vollen 12 Wochen, um an meiner Arbeit zu schreiben?

Hallo Leute,

da ich von der Studienverwaltung keine richtige Antwort auf meine Frage bekommen, seid ihr meine letzte Hoffnung. Aktuell schreibe ich an meiner Bachelorarbeit, die eigentlich am 07.09 hätte abgegeben werden muss. Aufgrund der Fristhemmung (so habe ich das verstanden) stehen mir ab dem 31.09.2021 noch die vollen 12 Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung. Habe ich das so richtig verstanden?

Danke im Voraus

Wie gesagt, wir können hier keine verbindlichen Aussagen treffen, aber: Ja, das sollte der Fall sein.

Der FB VIII hat es z.B. auch so in seinem Ankündigungen stehen.

Sollten sich wider Erwarten doch noch Probleme ergeben, wende dich am besten an das Referat Studium & Lehre des AStA, die können beraten und vermitteln.

Update: Heute ging eine Mail vom Vizepräsidenten für Studium und Lehre Dieter Pumpe an alle Studierenden, in der eine weitere Verlängerung der Hemmung bekannt gegeben wurde. (Betreff Lehre im Wintersemester)