Corona - Belegungen und Prüfungsversuche werden nicht gelöscht?

Zitat 1 FAQ für Studenten SoSe2021:
Regelungen für Lehrveranstaltungen, die im Sommersemester 2021 belegt
wurden
“1. Prüfungen, die abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht
unternommen, das heißt, der Prüfungsversuch und die Belegung werden
nicht gezählt…”

Zitat2 FAQ für Studenten im WiSe21/22:
Regelungen für Lehrveranstaltungen, die im Wintersemester 2021/22 belegt
werden
“…Im Wintersemester 2021/22 werden Belegungen und nicht bestandene
Prüfungsversuche weiterhin nicht gewertet…”

Quelle: FAQ für Studierende: BHT Berlin

Meine Fragen dazu:
Das bedeutet für das SoSe2021, dass nur Belegungen mit Prüfungsversuch
gelöscht werden. Aber es passiert in meiner Studienbescheinigung nicht.
Und:
Die Formulierung für das WiSe21/22 ist wieder einmal widersprüchlich:
Denn hier ist es zunächst zwar eine „Verbesserung“ durch die
Entkoppelung von Belegung und Prüfungsversuch. Das wird jedoch
entkräftet durch den Rückbezug auf das vorhergehende Semester mit
„weiterhin“?

Ist trotzdem diese Entkoppelung gültig? Werden nun endlich die Module
mit nur einem PZR gelöscht werden können?
Bei Modulen mit nur einem PZR ist jede Belegung bei einigen Modulen in Architektur bereits automatisch ein Prüfungsversuch, spätenstens wenn die RSPO2016 wieder uneingeschränkt gilt.
Mir scheint es aber so, dass diese externe Firma oder wer auch immer unsere Studienbescheinigungen bearbeitet, trotz Corona-Regeln, bereits JETZT nach Nicht-Corona-Regeln handelt. Da hat man richtig Angst so ein Modul erneut zu belegen. Hilfe bitte !!! Die Belegfrist endet ja kommenden Montag, 18.10.2021 um 23:59h!!!

Die Belegungen und nicht bestandenen Prüfungsversuche des SoSe werden erst in der Doku gelöscht, die du Ende Oktober bekommst.