Belegungen und Prüfungsversuche WiSe19/20

Aus der Email des AstA vom 17.04.:

Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, falls keine Prüfungen angeboten werden können, werden allen Studierenden die Belegungen des WiSe 2019/20 nicht angerechnet. Bereits jetzt bzw. bis zum 30.09. erbrachte Prüfungsleistungen haben selbstverständlich Gültigkeit.

Kann jemand das etwas präsizer formulieren, beziehungsweise etwas Licht auf die folgenden Szenarien werfen und mir sagen, ob ich das so richtig verstanden habe?

Szenario 1

Modul wurde belegt, Prüfung im ersten Prüfungszeitraum abgelegt und bestanden

Ergebnis: Prüfung wird als bestanden angerechnet (soweit ist es mir noch schlüssig)

Szenario 2

Modul wurde belegt, Prüfung im ersten Prüfungszeitraum abgelegt und nicht bestanden

Ergebnis: Prüfungsversuch wird angerechnet, die Belegung nicht

Szenario 3

Modul wurde belegt, Prüfung im ersten Prüfungszeitraum nicht abgelegt

Ergebnis: Belegung wird nicht angerechnet

Moinsen,

S1 ist soweit richtig beschrieben.
S2 der Prüfungsversuch (davon hast du 3) zählt, die Belegung (davon hast du 4) wird aber nicht angerechnet
S3 genau

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Supi, danke für die schnelle Antwort.
Habe das oben gleich ergänzt, damit andere die Antwort gleich sehen. Bin bestimmt nicht die einzige mit der Frage. ^^

ok super :slight_smile:
ne da hast du recht. ist wie in einer vorlesung. viele haben es nicht verstanden aber max. eine person fragt nach

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