Aus der Email des AstA vom 17.04.:
Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, falls keine Prüfungen angeboten werden können, werden allen Studierenden die Belegungen des WiSe 2019/20 nicht angerechnet. Bereits jetzt bzw. bis zum 30.09. erbrachte Prüfungsleistungen haben selbstverständlich Gültigkeit.
Kann jemand das etwas präsizer formulieren, beziehungsweise etwas Licht auf die folgenden Szenarien werfen und mir sagen, ob ich das so richtig verstanden habe?
Szenario 1
Modul wurde belegt, Prüfung im ersten Prüfungszeitraum abgelegt und bestanden
Ergebnis: Prüfung wird als bestanden angerechnet (soweit ist es mir noch schlüssig)
Szenario 2
Modul wurde belegt, Prüfung im ersten Prüfungszeitraum abgelegt und nicht bestanden
Ergebnis: Prüfungsversuch wird angerechnet, die Belegung nicht
Szenario 3
Modul wurde belegt, Prüfung im ersten Prüfungszeitraum nicht abgelegt
Ergebnis: Belegung wird nicht angerechnet