Belegungen SoSe 2020

Moin zusammen,

uns haben mehrere Rückfragen erreicht bezüglich der Belegungen im Sommersemester. Auch im jetzigen “Berliner Sommersemester” werden die Belegungen nicht gezählt.

Prüfungsversuche zählen jedoch ganz regulär. Das heißt wenn ihr eine Prüfung ablegt und durchfallt, ist einer eurer drei Versuche weg.

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Hallo,

zählt die Belegung bei einem Prüfungsversuch im WiSe19/20 im ersten Prüfungszeitraum bei nicht bestehen auch?

Gruß

Nein es werden alle Belegungen des WS nicht gezählt.

Hallo Malte,

Sowohl die Belegungen vom WS1920 und vom aktuellen Semester SS20 werden nicht gezahlt, stimmt es?

Habe jedoch eine Frage zur Fristverlängerung des 2. Prüfungszeitraums vom WS1920, ich zitiere mal:

" Prüfungen des 2. Prüfungszeitraums des Wintersemesters 2019/20 können bis zum 30.9.2020 nachgeholt werden. Finden die Prüfungen nach dem 17. April statt, müssen die Studierenden vier Wochen vor der Prüfung darüber informiert werden.

  • Die Prüfungsform kann (bzw. wird häufig) von der im Belegzeitraum ursprünglich angegebenen Prüfungsform abweichen, z.B. können E-Klausuren angeboten werden. Ab dem 27.04. können aber auch zwingend erforderliche Präsenzprüfungen wieder durchgeführt werden."

Das heißt die Prüfungen vom 2.PZ können bis zum 30.9 nachgeholt werden. Muss ich den in dem Fall Kurs XY nochmal belegen? Nicht das es im Nachhinein heißt Sie haben es im WS und jetzt im SS nochmal belegt.

Einige haben auch das Problem mit der 4/4 Belegung und die Studiendokumentation wurde bis heute nicht aktualisiert, nicht das man dann im Anschluss automatisch exmatrikuliert wird.

Gibt es den eine Information, wann die Studiendokumentation aktualisiert wird?

Liebe Grüße

Moinsen,

genau die Prüfungen können bis zum 30.9 nachgeholt werden. Du musst dafür nicht erneut belegen.Die Belegungen des WS 19/20 und SoSe 20 werden nicht gezählt.
Die Studiendokumentation soll diesen Monat aktualisiert werden. Durch die aktuelle Lage und die Anpassungen verzögert sich das stark. Es wird aber niemand exmatrikuliert, wenn er letztes Semester seine 4. Belegung hatte. Das wurde bereits ausgesetzt.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage.

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Hallo Sven,
du hast es inzwischen sicher mitgekriegt: eine nicht bestandene Prüfung zählt, und damit auch die Belegung. Nur wenn du keinerlei Prüfungsversuch unternommen hättest, würde die Belegung nicht zählen.
@Malte oder?
Gruß
Vermessi

Hallo vermessi,

ist das eine Frage oder eine Feststellung? :slight_smile:

Laut Maltes Kommentar ist das kein Problem. Ob das wirklich so ist wird sich noch rausstellen. Eine verbindliche Antwort habe ich ansonsten bis jetzt nicht bekommen. Eine Prüfung im 2ten Zeitraum steht mir auf jedenfall noch zu.

Woher hast du deine Informationen bzw. worauf baut deine Aussage?

Gruß
Sven

Hallo Sven,

das steht in den FAQs für Studierende, Stand 13.5.:
https://www.beuth-hochschule.de/coronavirus/faq-fuer-studierende
“Für die Studierenden werden die Belegungen im Wintersemester 2019/20 nicht gezählt, sofern kein Prüfungsversuch stattfand.”

Ich hatte dich so verstanden, dass es um einen “gescheiterten” Prüfungsversuch ging, “bei nicht bestehen”. Das ist ein Prüfungsversuch, und damit zählt die Belegung, s. o. @Malte s Antwort halte ich für gefährlich …

Was steht denn in deiner Studiendokumentation?

Gruß
Vermessi

Okay, sehe eben den widersprüchlichen Eintrag unter Belegungen:

“Die Belegungen des Wintersemesters 2019/20 werden nicht angerechnet, sofern kein Prüfungsversuch im 2. Prüfungszeitraum stattgefunden hat. Prüfungsversuche werden gezählt. Sollten Studierende in einer Klausur durchgefallen sein, wird dies als regulärer Prüfungsversuch gewertet.”

Stand: 13.05.2020

Da geht’s um Prüfungsversuch im 2. PZR. Hm. Na dann.
Viel Erfolg bei der nächsten Prüfung :wink:

Es ist schon so gedacht, dass alle Belegungen des WS nicht gezählt werden, jedoch gibt es da aktuell Probleme mit dem CMS an denen gearbeitet wird.