ich sitze gerade am BAföG-Antrag, und frage mich, wie das mit der Immatrikulationsbescheinigung funktioniert?
Die, die wir über das Online-Portal bekommen, hat ja diesen benötigten Zusatz “nach §9 BAföG” nicht. Müssen wir der Uni das Formblatt 2 zum Ausfüllen geben? Oder nimmt das BAföG-Amt die Bescheinigung auch so an? (Oder bin ich blind, und es gibt eine zweite Form im Portal?)
Ich weiß beim besten Willen nicht mehr, wie das beim Erstantrag vor einem Jahr war. ^^"
Hi Yusuf,
hat die Webseite von BAföG einwandfrei funktioniert?
ich frage weil, obwohl ich ein Konto bei Bund ID habe, der Zugang drinne hinkt und nicht zuschlägt.