Derzeit kann aufgrund des Präsenznotbetriebes keine Verteidigung der Abschlussarbeit in der Hochschule stattfinden.
Die Online-Verteidigung per Adobe Creative etc. wird nicht von allen Lehrenden unterstützt.
Kann man ggf. mit einer Ausnahmeregelung die Verteidigung der Abschlussarbeit stattfinden lassen?
Bei einer nicht-öffentlichen Verteidigung sind ja nur der/die Verfasser_in(en) der Arbeit (i.d.R. 1 Person) sowie die Gutachter_innen (max. 3 Personen) anwesend. Selbst in den üblichen Vorlesungsräumen könnte hier also ein Abstand von 1,5 - 2 m zwischen allen Beteiligten gewahrt werden.