Abgabefrist Abschlussarbeit in Corona Zeit

Hallo,

ich habe eine Frage zum Abgabefrist der Abschlussarbeit. Aufgrund der aktuellen Situation schaffe ich leider nicht bis zum 11.05.2020 meine Arbeit abzugeben. Ich habe zwei Kinder und arbeite nebenbei. Die Kinder sind die ganze Zeit zu Hause und ich habe auch sonst keine Rückziehmöglichkeiten die Arbeit in Ruhe weiter zu schreiben. In der Email von den Präsidenten der Beuth Hochschule steht ja, dass die Abgabefristen bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes gehemmt werden und da steht als Datum mindestens 11.05.2020. Ich verstehe daraus, dass dies kein Festgesetzter Frist ist.

Muss ich einen Antrag auf Verlärung stellen, wenn ich die Arbeit bis zum 11.05.2020 nicht abgeben kann ?

Hallöchen Etrto,

nein, du musst keinen Antrag auf Verlängerung einreichen. Du musst deine Arbeit auch nicht bis zum 11.05. abgeben, da deine Abgabefrist seit dem 12.03. gehemmt ist. Also die Tage, die seit dem 12.03. bis zum 11.05. verstrichen sind, hängst du einfach hinten dran.

Wenn die Bearbeitungszeit dann auch nicht ausreicht, weil die Kinder immer noch nicht in die KiTa können, müsstest du entsprechend einen Antrag einreichen. Vorausgesetzt, dass sich das Datum (11.05.) nicht doch nochmal verschiebt. Das ist aktuell noch unklar.

Ist es jetzt für dich klar? Ansonsten frage auf jeden Fall ruhig nochmal nach. :slight_smile:

Hallo Juliana,

ich danke dir für die Information aber ich hätte da noch eine Verständnissfrage. Meine Abgabefrist wäre normnalerweise der 27.03.2020. Da die Abgabefrist ab 12.03.2020 gehemmt worden ist, habe ich nichts weiteres unternommen und der Prof, bei dem ich die Arbeit schreibe meinte dann auch, dass ich bis zum 11.05.2020 Zeit hätte und keinen Antrag abgeben muss.

Ich schaffe es aber auch nicht bis zum 11.05.2020 die Arbeit abzugeben. Was meinst du mit, die Tage hinten dran hängen. Leider ist es mir noch nicht ganz klar. Meinst du damit vielleicht, dass ich die Tage, die seit dem 12.03.2020 bis 11.05.2020 verstrichen sind ab dem 27.03.2020 hinten dran hängen soll. Also hätte ich sozusagen bis zum 26.05.2020 Zeit die Arbeite abzugeben, wenn die Abgabefrist am 27.03.2020 wäre ?

Hallo Etrto,

ich meinte eigentlich, dass man die Tage vom 12.03. bis zur “normalen” Abgabefrist zählt und dann ab dem 11.05. dran hängt. :smiley: Aber das ist ja gehopst wie gesprungen, kommt ja auf beiden Wegen der 26.05. raus.
Informieren deinen Prof. aber in jedem Fall, dass deine Abgabefrist demnach nicht der 11.05.2020 ist.

Und wenn ich noch einen Tipp geben darf, reiche ruhig eine großzügige Verlängerung ein aufgrund deiner zwei Kinder. Aktuell ist ja nicht gerade absehbar ab wann die KiTas wieder aufmachen - nicht dass du auf den letzten Metern ins Schleudern kommst. Früher abgeben kann man ja dann immer noch. :wink:

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Hallo Juliana,

ich danke dir für die nützliche Information sehr. Reicht es, wenn ich die Verlänegrung an meinem Prof abschicke, bzw. wohin muss ich es schicken und kriege ich in dem Fall eine Bestätigung, ob es genehmigt wurde ?

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Du musst dich bezüglich der Verlängerung an dein Dekanat wenden, aber es ist natürlich besser vorher das deinemr Betreuerin mitzuteilen.

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Immer gerne! Einen formlosen Antrag auf Verlängerung reichst du wie Malte sagt bei deinem Dekanat ein. Dem Antrag muss aber auch eine schriftliche Bestätigung von deiner Betreuung anhängen!
Mehr Infos solltest du auf der Seite deines Fachbereichs (https://www.beuth-hochschule.de/fachbereiche) finden oder sonst bei den Mitarbeiter*innen anfragen.